Datenschutzbeauftragte nach DSGVO
Als externe Datenschutzbeauftragte nach Art. 39 DSGVO übernehme ich die Beratung von Unternehmen unter den Aspekten des Datenschutzes.
Kernkompetenzen sind:
- Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO
- Ist-Analyse des Unternehmens dem aktuellen Stand der Einhaltung des Datenschutzes entsprechend
- Begleitung bei der Entwicklung von rechtssicheren und praktikablen Datenschutzkonzepten (Soll-Definition)
- Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsideen für die Umsetzung des Datenschutzes
- Entwicklung des Datensicherheitskonzeptes mit technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO
Die Begleitung des Unternehmens erfolgt dauerhaft. Eine regelmäßige Anpassung des Datenschutzkonzeptes an
sich verändernde Gegebenheiten bleibt somit gewährleistet.