Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben (Leitung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb 2 11017 Berlin).
Beeinträchtigung der Gesundheit durch psychische Belastung
Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung.
Ich erhebe als externe Beraterin und Prozessmanagerin in Ihrem Unternehmen die psychischen Belastungen und wähle anhand der vorliegenden Fakten geeignete Maßnahmen aus, die die Belastungen in Arbeitssituationen messbar minimieren können.
Nach Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen führe ich eine dauerhafte Wirksamkeitskontrolle durch, ob sich der Zustand der psychischen Belastung minimiert und interveniere, falls nötig, kurzfristig. Nach Abschluss des Prozesses fertige ich die erforderlichen Berichte zur Vorlage bei den Berufsgenossenschaften oder den Aufsichtsbehörden an.
Schritt für Schritt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll,
- Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit,
- Beurteilung der psychischen Belastung,
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (falls erforderlich),
- Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
- Aktualisierung/Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten,
- Dokumentation.